Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Tauchkurse der Tauchschule Atlantis, Zell i.W.

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Tauchschule Atlantis, Zell i.W. nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt. Die AGB gelten auch für Rechtsgeschäfte, die auf dem Weg der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt wurden.

§ 2 Anmeldung – Zustandekommen des Vertrages

Die Anmeldung zu einem Kurs kann schriftlich, per Email oder über das Internet erfolgen. Der Vertrag kommt durch die ausgefüllte und unterschriebene Kursanmeldung oder per Online-Anmeldung (www.tauchschule-atlantis.com) zustande.

§ 3 Anerkennung der AGB

Die Anmeldung schließt die Anerkennung der AGB durch den Teilnehmer ein. Diese werden mit der Anmeldung Bestandteil des Vertrags zwischen der Tauschschule Atlantis und dem Teilnehmer.

§ 4 Anmeldung

Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Entrichtung des Kurspreises.

Auch bei einer Stornierung eines Kurses ist die volle Kursgebühr zu entrichten.

§ 5 Stornierung eines Kurses durch die Tauchschule

Die Tauchschule Atlantis behält sich vor, bis einen Tag vor Kursbeginn, die Durchführung eines Kurses nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diesen Kurs so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diesen Kurs, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Der gezahlte Kurspreis wird in diesem Fall von der Tauchschule Atlantis zurückerstattet.

§ 6 Kursgebühren

Die Kursgebühren sind spätesten 7 Tage nach Vertragsabschluss in voller Höhe zu bezahlen.

§ 7 Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen

§ 7.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen der Tauchschule Atlantis und dem Teilnehmer.

§ 7.2 Werden einzelne Leistungen durch den Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich die Tauchschule Atlantis vor, den gesamten Kurspreis einzubehalten.

§ 7.3 Muss der Teilnehmer einen Kurs aus gesundheitlichen Gründen abbrechen (Nachweis durch tauchsportärztliches Attest), erfolgt keine Rückerstattung von bereits in Anspruch genommenen Kursleistungen. Die Festlegung der Höhe einer Rückerstattung von noch nicht in Anspruch genommenen Kursleistungen obliegt der Tauchschule Atlantis.

Wird ein Tauchgang aus Gründen, die nicht von der Tauchschule oder deren Mitarbeiter zu vertreten sind, vorzeitig vom Kunden abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühren.

§ 7.4 Muss der Teilnehmer einen laufenden Kurs aus gesundheitlichen Gründen unterbrechen (Nachweis durch tauchsportärztliches Attest) und möchte er den Kurs zu einem späteren Zeitpunkt nach erneuter Tauchtauglichkeit weiter fortführen, so kann er die fehlenden Teile des Kurses innerhalb von 6 Monaten kostenlos nachholen. Liegt die letzte Kurseinheit jedoch mehr als 6 Monate zurück, muss der Teilnehmer vor Wiederaufnahme des Kurses zuvor ein Scuba Skills Update-Programm absolvieren. Die Kosten hierfür hat der Teilnehmer zu tragen. Liegt die letzte Kurseinheit mehr als 12 Monate zurück, muss der Teilnehmer einen komplett neuen Kurs absolvieren. Die Kosten hierfür hat der Teilnehmer zu tragen.

§ 8  Schnuppertauchen

Für Tauch-Schnupperkurse der Tauchschule Atlantis gelten folgende Stornobedingungen: Bis fünf Tage vor Kursbeginn ist eine Stornierung kostenlos möglich. Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen wird der Kurspreis in voller Höhe in Rechnung gestellt.

§ 9 Allgemeine Teilnahmebedingungen

§ 9.1 Der Tauchlehrer/die Tauchlehrerin/Tauchlehrerassisten (nachfolgend Ausbilder genannt) ist gegenüber dem Teilnehmer für die Dauer und im Rahmen des Kurses weisungsbefugt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen der Ausbilder oder dessen Assistenten Folge zu leisten.

§ 9.2 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung den Kurs nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf des Kurses nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich die Tauchschule Atlantis vor, den Teilnehmer vom Kurs auszuschließen. Bei einem Ausschluss steht dem Teilnehmer kein Anspruch auf Rückerstattung des Kurspreises zu.

§ 9.3 Fehlt der Teilnehmer zu einem oder mehreren vereinbarten Kurstermin(en), werden hieraus resultierende Zusatztermine von der Tauchschule Atlantis wie folgt an den Teilnehmer berechnet: je Theorie-Einheit 50,00 €, je Pool-Einheit (1 Tauchgang) 30,00 €, je Freiwasser-Einheit (ein Tauchgang) 50,00 €.

§ 9.4 Die Tauchschule Atlantis übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände und Wertgegenstände.

§ 9.5 Aus hygienischen Gründen wird ABC-Ausrüstung (Maske, Schnorchel, Handschuhe, Flossen und Füßlinge) von der Tauchschule Atlantis nicht als Leihausrüstung zur Verfügung gestellt. Jeder Tauchschüler benötigt seine eigene ABC-Ausrüstung.

§ 9.6 Die „Standardverfahren für sicheres Tauchen“ sind vom Teilnehmer bei jeder Kursaktivität im Wasser anzuwenden.

§ 9.7 Die Teilnahme an einem Tauchkurs kann abhängig von dem jeweiligen Kursinhalt physisch und / oder psychisch anstrengende Aktivitäten beinhalten. Daher muss der Teilnehmer über ein gültiges tauchsportärztliches Attest verfügen. Es liegt nicht in der Verantwortung der Tauchschule Atlantis dies zu überprüfen.

§ 9.8 Der Teilnehmer verpflichtet sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Mitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Ausbilder berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Kurs auszuschließen. Daraus resultierende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

§ 9.9. Bei erkennbaren gesundheitlichen / psychischen Problemen ist der Ausbilder berechtigt, den betreffenden Teilnehmer vom Kurs auszuschließen.

§ 9.10 Die Teilnahme an den von der Tauchschule angebotenen Tauchkursen erfolgt stets auf eigene Gefahr.

§ 9.11 Tauchkurse sind nie ohne Restrisiko. Die Tauchschule Atlantis empfiehlt daher ausdrücklich den Abschluss einer Tauchunfallversicherung (z. B. bei Aquamed oder bei DAN).

§ 9.12 Der Teilnehmer muss zum Erlangen der Brevetkarte alle Leistungsanforderungen des jeweiligen Kurses erfüllen. Es besteht keinerlei Anspruch auf die Aushändigung einer Brevetkarte nur aufgrund der Bezahlung der Kursgebühr.

§ 9.13 Der Teilnehmer erkennt an, dass die Tauchschule Atlantis für den eventuell über dem planmäßig erforderlichen Ausbildungsaufwand hinausgehenden Theorie- oder Praxisunterricht ein angemessenes Zusatzentgelt in Höhe von 50,–€ Pro Einheit in Rechnung stellen kann, wenn der Teilnehmer nicht in der vorgesehenen Zeit die Prüfungsreife erlangt hat.

§ 10 Minderjährige

§ 10.1 Minderjährige Taucher ab 8 Jahre können nur mit einer Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten an Tauchkursen/Schnuppertauchen teilnehmen.

§ 10.2. Bei sämtlichen Tauchaktivitäten verpflichtet sich ein Erziehungsberechtigter am Tauchplatz anwesend zu sein.

§ 10.3 Beim Theorieunterricht verpflichten sich die Erziehungsberechtigten den Minderjährigen 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn am Theorieort an den Kursleiter zu übergeben und spätestens 15 Minuten nach Theorieunterricht wieder abzuholen.

§ 11 Bildnutzung/ Datennutzung/ Datenschutz

§ 11.1 Der Teilnehmer willigt ein, dass er während des Tauchkurses/Schnuppertauchens fotografiert und diese Fotografien im Rahmen der Vermarktung der Tauchschule unentgeltlich verwendet werden dürfen. Dies beinhaltet auch die Verwendung der Fotografien auf der Internetseite der Tauchschule Atlantis. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

§11.2 Der Teilnehmer willigt ein, dass seine Kontaktdaten zum Zwecke der Vertragsabwicklung sowie zur Pflege der Geschäftsbeziehung von der Tauchschule, gespeichert und genutzt werden dürfen. Im Hinblick auf die registrierten Daten der Teilnehmer verpflichtet sich die Tauchschule, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere werden die Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Der Teilnehmer kann die Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen. Hat er die Einwilligung widerrufen, findet eine Datennutzung nach diesem Absatz nicht statt

Die Datenschutzerklärung der Tauchschule Atlantis sind auf der Homepage unter: http://www.ts-atlantis.com/datenschutz/ hinterlegt.

§ 12 Haftung

§ 12.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertrags-typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

§ 12.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

§ 13 Mündliche Nebenabsprachen und nachträglichen Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der Tauchschule Atlantis schriftlich bestätigt werden.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

§ 15 Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz der Tauchschule Atlantis.

Stand. 06/2018