Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Leihmaterial der Tauchschule Atlantis, Zell i.W.
§1 Die Leihausrüstung wird von der Tauchschule Atlantis, Untermättle 13, 79969 Zell i.W. verliehen.
§ 2 Die Leihausrüstung überlässt die Tauchschule Atlantis dem Mieter mietweise für einen vereinbarten Zeitraum. Vor der Übergabe an den Kunden wird die Leihausrüstung von Mieter und der Tauchschule Atlantis auf Funktion und Vollständigkeit überprüft. Spätere Reklamationen bezüglich des Zustands der Leihausrüstung sind ausgeschlossen.
§ 3 Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Benutzung und Pflege der Leihausrüstung verantwortlich. Die Nutzung der Leihausrüstung ist generell auf eigene Gefahr.
§ 4 Leihausrüstungen können nur an Personen vermietet werden, die über einen gültigen Tauchschein, bzw. eine entspreche Ausbildung verfügen oder in der Tauchschule Atlantis ausgebildet werden
§ 5 Die Weitergabe von Leihausrüstung an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
§ 6 DTG (Drucklufttauchgeräte) dürfen nur mit sauberer und trockener Pressluft gefüllt werden. Für das Befüllen der Drucklufttauchgeräte außerhalb der Tauchschule Atlantis ist der Mieter verantwortlich. Er muss sich selbst informieren, wo er die gemietete Flasche befüllen lässt und haftet dafür, dass diese Füllstation diesen Ansprüchen gerecht wird. Der Mieter haftet für Schäden, die durch verunreinigte Luft an den Flaschen des Vermieters entstehen. Pressluftflaschen müssen immer mit einem Restdruck von mindestens 50 bar zurückgegeben werden. Wird eine visuelle Inspektion der Flasche notwendig, steht dem Vermieter das Recht zu, diese Kosten an den Mieter weiter zu berechnen.
§ 7 Der Mieter haftet dafür, dass die Leihausrüstung dem Vermieter nach Gebrauch im gleichen, ordnungsgemäßen und vollständigem Zustand zurückgegeben wird. Der Mieter verpflichtet sich, die Leihausrüstung in sauberem Zustand an den Vermieter zurück zu geben. Wird die Leihausrüstung verschmutzt an die Tauchschule Atlantis zurückgegeben, wir eine Reinigungspauschale von mind. 20,- € (je nach Verschmutzungsgrad) zu berechnen.
§ 8 Die Leihausrüstung, einschließlich Zubehör, bleibt während des gesamten Verleihzeitraums uneingeschränktes und unveräußerliches Eigentum der Tauchschule Atlantis.
§ 9 Die Leihgebühr ist stets bei Übernahme der Ausrüstung durch den Mieter zu entrichten. Bei Neukunden muss eine Kaution hinterlegt werden, die nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Ausrüstung wieder zurückerstattet wird.
§ 10 Wird die Leihausrüstung nicht zum vereinbarten Termin an den Vermieter zurückgegeben, so wird eine anteilige Nachberechnung für die verspätete Rückgabe der Leihausrüstung vorgenommen. Ggf. muss der Mieter auch weitere Kosten für Schäden, die durch die verspätete Rückgabe der Leihausrüstung resultiert sind, tragen.
§ 11 Wurde die Leihausrüstung vom Mieter (egal aus welchem Grund) nicht benutzt, erfolgt keine Erstattung der Leihgebühr. Auch bei vorzeitiger Rückgabe der Leihausrüstung erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung.
§ 12 Der Mieter haftet für jegliche Art von Sachschäden, die an der Leihausrüstung entstehen. Die Leihausrüstung ist nicht versichert. Es steht dem Mieter jedoch frei, selbst eine Versicherung abzuschließen.
§ 13 Verlorene, mutwillig, grob fahrlässig oder fahrlässig zerstörte Ausrüstung muss zum Neupreis ersetzt werden. Dies gilt auch für durch Diebstahl abhanden gekommene Leihausrüstung.
§ 14 Die Tauchschule Atlantis ist berechtigt, den Mieter für beschädigte, verlorene, gestohlene oder verschmutzte Leihausrüstung haftbar zu machen.
§ 15 Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der Tauchschule Atlantis schriftlich bestätigt werden.
§ 16. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
$ 17 Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz der Tauchschule Atlantis.
Stand: 06/2018